BFO hinterfragt Bundesgelder für Bremssystem

Im Mai dieses Jahres informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, dass die Flughafen Zürich AG einen Beitrag von 4,6 Millionen Franken an die Kosten für ein neues Bremssystem vom BAZL zugesprochen erhält. BFO hat in dieser Sache recherchiert und folgendes herausgefunden:

Die 4,6 Millionen Franken Bundesgelder stammen aus einem Spezialfonds, der mit Steuern auf Kerosin bei Inlandflügen gefüllt wird. Dieser Fonds (Spezialfinanzierung Luftverkehr) hat einen Leitfaden, wie diese Gelder verwendet werden dürfen.

Spezialfinanzierung Luftverkehr: Wofür es Gelder gibt
Zwei Grundvoraussetzungen sind unserer Meinung nach nicht erfüllt:
1.) Die Massnahme kann ohne Finanzhilfe des Bundes nicht erfüllt werden.
2.) Die Massnahme muss freiwillig erfolgen und nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe

Die Flughafen Zürich AG hat im letzten Jahr 137 Millionen Franken Reingewinn erwirtschaftet. Es wäre vermessen zu behaupten, dass das neue Bremssystem mit Gesamtkosten von 15 Millionen ohne Bundeshilfe nicht realisierbar wäre. Diese Grundvoraussetzung wäre also nicht erfüllt.

Bei der Freiwilligkeit macht es sich das BAZL sehr einfach. Unsere Anfrage wird wie folgt beantwortet: „Erst mit der Zusicherung (Mai 2014) des Bundesbeitrages erfolgte eine Verfügung.“ Nach unserer Meinung stimmt diese Aussage nicht, denn bereits im Juni 2013 hat der Bundesrat folgendes erlassen: „Am westlichen Ende der Piste sind bauliche Massnahmen zum Schutz der Flugzeuge, die bei der Landung oder bei einem Startabbruch über die Piste hinaus rollen, vorzusehen. Denkbar ist der Einbau eines Bremssystems.“

Die Aufforderung für ein Bremssystem wurde nicht irgendwo gemacht sondern im SIL-Objektblatt, dem eigentlichen Planungsinstrument für die Flughafeninfrastruktur und deren raumplanerische Auswirkung auf die umliegenden Gemeinden. Das SIL-Objektblatt steht über dem kantonalen Richtplan; es gibt nicht einmal mehr Rechtsmittel gegen dessen Inhalt. 

Auch über die Adressaten des SIL-Objektblatts gibt es keine Zweifel. Auf Seite 41 steht: „Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat sind die Festlegungen für die Behörden aller Stufen und für den Flughafen Zürich verbindlich.“ Die Forderung nach einem Bremssystem ist einer dieser Festlegungen im SIL-Objektblatt.

Mit diesen Tatsachen konfrontiert meint das BAZL, dass das SIL-Objektblatt keine Verfügung darstelle und lediglich behördenverbindlichen Charakter hätte (das BAZL vergass zu erwähnen, dass dies auch für den Flughafen verbindlich ist!). Sachpläne unterstehen keinem Rechtsmittelverfahren, so die Logik des BAZL.

Auch Bundesgerichtsentscheide sind letztinstanzliche Entscheide, gegen die man keine Rechtsmittel mehr hat. Dennoch würde niemand behaupten, dass solche Entscheide freiwillig umzusetzen sind. Das SIL-Objektblatt ist die letzte Instanz in einem mehr als zehnjährigen Prozess und wird vom Bundesrat verabschiedet.

Für BFO ist die Freiwilligkeit als Grundvoraussetzung für die Verwendung dieser Steuergelder (Kerosinsteuer) mehr als fraglich. Wir werden über den Nationalrat versuchen, direkt bei Bundesrätin Doris Leuthard mehr Antworten zu erhalten.


BÜRGERPROTEST FLUGLÄRM OST

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