Betriebszeiten am Flughafen Zürich: Transparenz bei Nachtflügen erforderlich
Der Verein FAIR in AIR fordert Transparenz bei Nachtflügen und der Verspätungsstatistik am Flughafen Zürich. Eine Analyse der Flugbewegungen im Sommer 2026 zeigt eine erhebliche Abweichung zwischen dem regulären Betriebsende um 23:00 Uhr und den tatsächlichen Abflugzeiten. Entscheidend ist dabei nicht, wann ein Flug administrativ als gestartet gilt, sondern wann die Bevölkerung tatsächlich dem Fluglärm ausgesetzt ist. FAIR in AIR fordert deshalb die konsequente Einhaltung der geltenden Betriebszeiten, eine realistische Flugplanung und eine Berichterstattung, welche die gesamte Lärmbelastung nach 23:00 Uhr transparent ausweist.
Gemäss dem geltenden Betriebsreglement für den Flughafen Zürich endet der ordentliche Flugbetrieb um 23:00 Uhr. Die nachfolgende halbe Stunde bis 23:30 Uhr ist keine reguläre Betriebszeit. Sie dient ausschliesslich dem Abbau unvorhergesehener Verspätungen.
23:00 Uhr ist das ordentliche Betriebsende
Die wiederholt verbreitete Darstellung, wonach der Flughafen regulär bis 23:30 Uhr betrieben werden könne, verwischt diesen entscheidenden Unterschied. Auch durch Wiederholung wird aus einem Ausnahmefenster keine reguläre Betriebszeit. Wer die Zeit von 23:00 bis 23:30 Uhr als gewöhnliche Betriebszeit darstellt, vermittelt der Öffentlichkeit deshalb ein falsches Bild der geltenden Regelung.
Die Daten für Juni und Juli 2026 zeigen gleichzeitig, dass in diesem Zeitraum an allen 61 ausgewerteten Tagen Starts und Landungen stattfanden. Mehrere Langstreckenflüge hoben regelmässig erst nach Mitternacht ab. Was rechtlich für den Ausnahmefall unvorhergesehener Verspätungen vorgesehen ist, wird damit faktisch zu einem regelmässig beanspruchten Bestandteil des täglichen Flugbetriebs.
Über 300 oder 36 Flüge: Entscheidend ist, was gemessen wird
Die Diskrepanz zwischen den von FAIR in AIR ausgewiesenen über 300 Flugbewegungen nach 23:00 Uhr im Juli und den im Lärmbulletin des Flughafens genannten 36 Fällen, davon 10 nach Mitternacht, ist keine Zahlenvermischung. Sie entsteht durch unterschiedliche Betrachtungszeiträume.
FAIR in AIR erfasst die tatsächlichen Flugbewegungen ab 23:00 Uhr, also ab dem Ende der ordentlichen Betriebszeit. Für die Anwohnenden ist genau diese Betrachtung relevant: Entscheidend ist, ob sie nach 23:00 Uhr weiterhin Fluglärm ausgesetzt sind. Das Lärmbulletin des Flughafens weist hingegen lediglich die Flugbewegungen nach 23:30 Uhr aus, für die eine Sonderbewilligung erforderlich ist. Damit bleibt ausgerechnet die erste halbe Stunde nach dem ordentlichen Betriebsende in dieser Zahl unberücksichtigt. Wer lediglich die Bewegungen nach 23:30 Uhr kommuniziert, bildet deshalb nicht die gesamte tatsächliche Lärmbelastung der Bevölkerung nach 23:00 Uhr ab.
FAIR in AIR hält diese Darstellung für problematisch. Eine transparente Information der Öffentlichkeit muss klar unterscheiden zwischen dem Ende der ordentlichen Betriebszeit um 23:00 Uhr und der Schwelle von 23:30 Uhr, ab welcher zusätzliche rechtliche Anforderungen gelten.
Für die Nachtruhe zählt das tatsächliche Abheben
Eine weitere Verzerrung entsteht durch die Art, wie Abflugzeiten teilweise dargestellt werden. Auf öffentlichen Kanälen kann ein Flug bereits mit dem Pushback am Gate als «gestartet» beziehungsweise entsprechend verarbeitet erscheinen. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich das Flugzeug jedoch noch am Boden. Bis zum tatsächlichen Abheben auf der Piste können bei verspäteten Flügen bis zu 40 Minuten vergehen.
Für die Lärmbelastung der Bevölkerung ist deshalb nicht der administrative Status eines Fluges entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug tatsächlich abhebt und den entsprechenden Fluglärm verursacht. Ein Flug, der beispielsweise kurz vor 23:00 Uhr vom Gate zurückgestossen wird, aber erst deutlich nach 23:00 Uhr abhebt, kann aus Sicht einer betrieblichen Statistik als rechtzeitig abgefertigt erscheinen. Für die Anwohnenden beginnt der relevante Lärm jedoch erst beim tatsächlichen Start. Eine Statistik, welche diesen Unterschied nicht transparent macht, bildet die Realität der Nachtruhe nur unzureichend ab.
FAIR in AIR fordert Ursachenbekämpfung statt statistischer Beschönigung
Aus Sicht von FAIR in AIR liegt das Problem bei einer Flugplanung, die zu wenig Reserven für die im Tagesverlauf entstehenden Verzögerungen vorsieht. Geringfügige Verspätungen summieren sich und werden dadurch regelmässig in jene Zeit verschoben, die eigentlich dem Schutz der Nachtruhe dienen soll.
FAIR in AIR fordert deshalb eine Flugplanung, die den ordentlichen Betrieb verlässlich bis 23:00 Uhr abschliessen kann. Das Ausnahmefenster von 23:00 bis 23:30 Uhr darf nicht faktisch als zusätzliche reguläre Betriebskapazität eingeplant werden. Gleichzeitig braucht es eine transparente Berichterstattung über sämtliche Flugbewegungen nach 23:00 Uhr und über die tatsächlichen Abhebezeiten. Nur so lässt sich nachvollziehen, wie häufig die Nachtruhe tatsächlich durch Flugbewegungen beeinträchtigt wird.
Fakten-Check: Drei Punkte sind entscheidend1. Die ordentliche Betriebszeit endet um 23:00 Uhr: Die Zeit zwischen 23:00 und 23:30 Uhr ist rechtlich keine reguläre Betriebszeit, sondern ausschliesslich für den Abbau unvorhergesehener Verspätungen vorgesehen. Die Darstellung, der Flughafen verfüge regulär über eine Betriebszeit bis 23:30 Uhr, vermischt ordentlichen Betrieb und Ausnahmebestimmung. 2. FAIR in AIR erfasst bewusst sämtliche Flugbewegungen nach 23:00 Uhr: Für die Bevölkerung ist entscheidend, ob nach dem Ende der ordentlichen Betriebszeit weiterhin Fluglärm entsteht. Deshalb weist FAIR in AIR für Juli über 300 Bewegungen nach 23:00 Uhr aus. Die Zahl von 36 im Lärmbulletin des Flughafens betrifft hingegen lediglich Bewegungen nach 23:30 Uhr. Beide Zahlen messen somit unterschiedliche Sachverhalte. Wer die Belastung der Anwohnenden nach Ende der ordentlichen Betriebszeit beurteilen will, muss die Bewegungen ab 23:00 Uhr berücksichtigen. 3. Für die Nachtruhe zählt das tatsächliche Abheben: Ein Pushback am Gate verursacht nicht den Fluglärm eines startenden Flugzeugs. Massgebend für die tatsächliche Belastung der Anwohnenden ist der Zeitpunkt des Abhebens auf der Piste. Eine Darstellung, die einen Flug bereits aufgrund des Pushbacks als gestartet oder pünktlich behandelt, kann die tatsächliche Situation nach 23:00 Uhr beschönigen. |



