In einer ersten Antwort wurde mit den Varianten C, F, K und G argumentiert. Die im Jahre 2006 vorgestellten Betriebsvarianten wurden jedoch bereits vor über sechs Jahren aus dem SIL-Prozess gestrichen! Die einzigen verbliebenden Varianten mit Südstart geradeaus sind ! nur noch die Varianten E-DVO, E-opt und J-opt. Dabei gibt es zwei möglichen Einsatzvarianten: Nur bei Bisewind oder bei den Startwellen (zur Kapazitätssteigerung).
Das BAZL gibt in seinen Unterlagen im SIL-Schlussbericht sowohl die angenommen Anzahl Südstarts sowie die Auswirkungen auf die Lärmbelastung im Detail bekannt. Bei Bisewind sollen rund 1000 Starts pro Jahr nach Süden geradeaus erfolgen. In der zweiten Variante, also Südstarts zu den Spitzenzeiten, erhöht sich diese Zahl auf rund 8000 pro Jahr. Der Anstieg der Lärmbelastung im Süden ist selbst bei der Variante mit 8000 Starts geradeaus nur marginal. Wenn der Start nach Süden geradeaus nur bei Bisewind erfolgt (rund 1000 pro Jahr), nimmt die Gesamtlärmbelastung für die Bevölkerung bei zwei Varianten sogar minimalst ab!
Wie sie richtig annehmen, haben wir uns mit der Antwort des BAZL nicht zufrieden gegeben und haben nochmals nachgefragt. Ist es nicht richtig, dass die Lärmbelastung beim Tag- und Nachtbetrieb (umhüllender Lärm) ob mit oder ohne Südstart geradeaus sich kaum verändern? Jawohl! Unsere Zahlen sind richtig, bestätigt uns das BAZL. Man sei halt 2006 von einer höheren Anzahl Südstarts ausgegangen und dies führe dann halt auch zu einer höheren Zahl an Belärmten im Süden. Nur: Diese Varianten existieren gar nicht mehr!
Es ist für BFO völlig unverständlich, dass das BAZL und sein Direktor in der Oeffentlichkeit mit Zahlen argumentiert, die auf Varianten beruhen, die seit sieben Jahren nicht mehr existieren! Es wäre opportun, dass Peter Müller gegenüber den Medien seine Falschbeurteilung richtig stellt. Vorbild für ihn sollte die Volkswirtschaftsdirektion sein: http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/kanton-irrt-sich-im-laermstreit-1.18137357
BFO; wir bleiben dran!