Öffentliche Auflage des Betriebsreglements: Nachtflüge stellen Glaubwürdigkeit des Flughafens Zürich infrage – FAIR in AIR fordert Takeoff als Startzeit

Öffentliche Auflage des Betriebsreglements: Nachtflüge stellen Glaubwürdigkeit des Flughafens Zürich infrage – FAIR in AIR fordert Takeoff als Startzeit

Zürich, Januar 2026 – Neu liegen die Unterlagen des Betriebsreglements des Flughafens Zürich erneut öffentlich auf. Kantone und Bundesfachstellen können bis Mitte Februar Stellung nehmen. Anlässlich der neuen Auflage fordert die Bevölkerungsorganisation FAIR in AIR eine öffentliche Diskussion über die Einhaltung der Betriebszeiten. Neu soll zudem der Takeoff als Startzeit gelten. Denn: Aktuelle Checks zeigen, dass der Flughafen Zürich die vorgeschriebene Nachtruhe vorsätzlich unterläuft. 

Mit der öffentlichen Auflage des Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt steht eine zentrale Weichenstellung an. Die Frage ist nicht, ob Fluglärm ein Problem ist – das ist seit Jahren bekannt. Entscheidend ist, ob der Flughafen seine Betriebszeiten glaubwürdig einhält oder ob Überschreitungen wissentlich in Kauf genommen werden.

Bis spät in die Nacht, nämlich bis 23 Uhr, darf der Flughafen Zürich seine Flüge starten und landen lassen. Danach beginnt die kurze, siebenstündige Nachtruhe. Nur in Notfällen, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, können Flüge weitere 30 Minuten abgewickelt werden. Zentral ist daher, dass der Flughafen Flüge bis spätestens 22 Uhr einplant, und nur die Menge an Flügen, die in der letzten Stunde vor Betriebsschluss noch abgewickelt werden kann.

Glaubwürdigkeit statt Ausreden: 6 Flüge in 20 Minuten einplanen ist Nachtruhestörung

Aktuelle Checks zeigen: Das entspricht nicht der Realität: So sind beispielsweise sechs Starts nach 22.40 Uhr eingeplant. Sechs Flüge innerhalb von zwanzig Minuten sind betrieblich nicht realistisch. Der Flughafen bricht also vorsätzlich die Nachtruhe. Die Störung der Nachtruhe ist nicht Folge unvorhersehbarer Ereignisse, sondern Resultat der Einsatzplanung.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie glaubwürdig ist ein Flughafen, der einerseits auf Ausnahmebewilligungen für Nachtflüge verweist, andererseits aber systematisch so plant, dass diese Ausnahmen faktisch zur Regel werden? Andere europäische Stadtflughäfen zeigen, dass internationale Flüge problemlos bis 22 Uhr abgewickelt werden können: Im Interesse der Passagiere, der Betriebssicherheit und der Wohnbevölkerung. Der Flughafen Zürich seinerseits profitiert erheblich von seiner stadtnahen Lage: kurze Anfahrtswege, hervorragende Infrastruktur, hohe Personalverfügbarkeit. Ausserdem ist die Startzeit mit dem Takeoff gleichzusetzen, was die Einhaltung der Nachtruhe massiv verbessert.

FAIR in AIR fordert öffentlichen Diskurs zur Betriebsplanung

Für FAIR in AIR ist klar: Der Flughafen Zürich ist nicht unfähiger als andere – er schafft das auch. Wenn die Zürcher Politik ihn dazu anhält. «Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Nachtruhe ist das Mindeste, was Bevölkerung und Politik im Gegenzug für diesen Standortvorteil erwarten, so Kantonsrat und FAIR in AIR-Vizepräsident Urs Dietschi. Die öffentliche Auflage des Betriebsreglements müsse zum Anlass genommen werden, nicht nur über die bekannte Problematik der Lärmwerte zu sprechen, sondern auch über die Einforderung von Planung und Glaubwürdigkeit des Flughafens. Darauf habe die Bevölkerung ein Anrecht.

Der Bund fordert im neuen Schreiben eine deutliche Lärmreduktion, dies besonders, weil Verkehrsprognosen bis 2035 ohne Massnahmen eine deutliche Zunahme des Fluglärms zeigen, mit gesundheitlichen Folgen für Erwachsene und Kinder: Nachtlärm verursacht Stress, erhöht Blutdruck und Herzfrequenz, begünstigt Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Bei Kindern beeinträchtigt er nachweislich Konzentration, Gedächtnis, Leseverständnis und Sprachentwicklung.

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