Es isch eifach wieder mal zum Chotzä z’Züri …
.. ereiferte sich ein Pilot als er etwas lang auf seine Startfreigabe warteten musste.
Nachtruhe: Ausgehebelt durch den Missbrauch mit Ausnahmebewilligungen
Flughafen Zürich | |
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Betriebszeiten: | 06:00 - 23:00 Uhr |
Betriebszeitverlängerung (genannt Verspätungsabbau): | 23:00 - 23:30 Uhr |
Ausnahmebewilligungen = missbräuchliche Verlängerung des Flugbetriebs nach dem Gusto der FZAG.
Wir begrüssen die Begrenzung der Anzahl Zeitfenster
Das BAZL ist erstmals gewillt, gegen die Überschreitung der zulässigen Fluglärmbelastung in der Nacht anzugehen.
Die Slots für Landungen und Starts werden am späten Abend auf dem heutigen Stand begrenzt.
Wir haben immer wieder gesagt, dass der Flughafen (FZAG) zu viele Slots in den heiklen ersten Nachtstunden vergibt - und bekommen endlich recht, wenn auch nur teilweise!
Das Einfrieren auf dem heutigen Stand ist ungenügend. Zu befürchten ist, dass die FZAG grosszügig weiterhin unverfroren Ausnahmebewilligungen vergibt. Wir kommen in unserem nächsten Newsletter auf diese widerliche Praxis zum Schaden der Bevölkerung zurück.
Flugaffine PolitikerInnen: Umdenken
Die Flughafen Zürich AG und ihre Interessensvertreter werden nicht müde, der Bevölkerung die Wichtigkeit der Flughafeninfrastruktur vorzubeten.
Aus dieser einseitigen Betrachtungsweise kommt auch die Forderung nach einem weiteren Ausbau des Flughafens um neue Kapazitäten zu schaffen.
Die Flughafen Zürich AG darf nicht durch die in zehn (oder zwanzig) Jahren erreichte Kapazitätsgrenze am weiteren Wachstum behindert werden; so die Meinung der Lobbyisten.
In diesem Zusammenhang ist uns ein Artikel in der sehr flughafenausbaufreudigen NZZ aufgefallen. Lediglich vier der weltweit hundert führenden Flughäfen verfügen noch über freie Kapazitäten.
Oder anders ausgedrückt: 96 Prozent aller Flughäfen haben ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Das verdeutlicht, auf welch hohem Niveau die Flughafen Zürich AG jammert. Der Artikel ist aber auch in einem anderen Aspekt sehr aufschlussreich, denn er vergleicht privatisierte und staatliche Flughäfen und kommt zum - für uns nicht überraschenden - Urteil: Privatisierte Flughäfen nutzen das natürlich Monopol (ein Flughafen hat keine direkte Konkurrenz) zur Gewinnmaximierung. Diese Maximierung des Profits ist bei privatisierten Unternehmen viel höher als bei staatlichen. Privatisierte Flughäfen missbrauchen ihre Marktmacht zulasten der Konsumenten und der Airlines. Es ist bezeichnend, dass in den USA, dem Land der unbegrenzten Freiheit, 99 Prozent aller Flughäfen staatlich und nicht privatisiert sind. Für unsere PolitikerInnen heisst dies: Umdenken!
BFO rät den flugaffinen PolitierInnen: Umdenken
BÜRGERPROTEST FLUGLÄRM OST, 07.06.2018
Ausbauträume haben sich in Luft aufgelöst
Die Wiener Flughafenlobby muss nach dem Urteil des österreichischen Verwaltungsgerichts den Bau der dritten Piste aus Umweltschutzgründen begraben.
Billige Ausreden gegen Südstarts – vorgeschobene Einwände
Die Südschneiser machen gegen das bisschen mehr Sicherheit, das im Entwurf zum SIL 2 steht, mobil.
Anflugfantasien
Um sich frei von allen Flugemissionen zu halten, wird der entfernte Süden und mit ihren Vertretern sehr erfinderisch.
Mehr Menschen, mehr Lärm, ZFI, rechtswidrige Südanflüge. Alles taugt, um alles den andern zuzuweisen.
Am Grössenwahn gescheitert
Exemplarisch für die gesamte Luftfahrtindustrie der Nachruf von heute im deutschen Handelsblatt: "Wir haben uns heute am Grab eines Unternehmens versammelt, das einst Anlass zu schönsten Hoffnungen gab, das aber an einer Krankheit namens Grössenwahn gescheiter ist....".
10. Info-Forum Flughafen Zürich
Am 12. November 2015 fand das 10. Info-Forum Flughafen Zürich statt.