Medienmitteilung zum SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt)
Affront, bodenlose Frechheit, stinkfrech
FAIR in AIR nimmt Stellung und fordert Einhaltung der Betriebszeiten
Die Bevölkerungsorganisation FAIR in AIR nimmt Stellung zum aktuellen Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich und fordert entscheidende Anpassungen zum Schutz der Bevölkerung. Im Zentrum: Die Forderung, dass die aktuellen Betriebszeiten von 06:00 – 23:00 Uhr eingehalten werden müssen. Die Nicht-Einhaltung der Betriebszeiten und das Brechen der Nachtruhe ist eine bodenlose Frechheit und widerspricht der Schutzverpflichtung gegenüber der Bevölkerung. Bis heute können Bürgerorganisationen und Bevölkerung ihre Stellungnahmen eingeben zum sogenannten ‘SIL 2025’.
«Die reguläre Betriebszeit des Flughafen Zürich von 06:00 bis 23:00 Uhr darf nicht plötzlich verlängert werden unter dem zweifelhaften Begriff des betrieblichen Bestandeswahrens», sagt FAIR in AIR-Vizepräsident und Kantonsrat Urs Dietschi. «Dass der Flughafen behauptet, die Betriebszeiten dauerten bis 23:30 ist ein Affront. Die für Ausnahmen vorgesehene Abbauzeit für etwaige Verspätungen stinkfrech in die Betriebszeiten aufzunehmen ist eine bodenlose Frechheit – und ein klarer Verstoss der Schutzverpflichtung gegenüber der Bevölkerung.» Eine Petition, die von den Flughafenverantwortlichen fordert, korrekt die Betriebszeit bis 23.00 zu kommunizieren, hat bereits über 2500 Unterschriften erhalten.
«Andere Flughafen haben viel stärkere Einschränkungen», so Dietschi. So müssen z.B. am Flughafen Frankfurt (trotz längerer Betriebszeit) Flüge nach 23h spätestens am Vortag begründet beantragt werden. Im Weiteren sind dort die Regeln für verspätete Landungen enger definiert als in Zürich. Dort sind Flüge, die in Zürich praktisch täglich zu spät starten, auf 22h und früher eingeplant. Der missbrauchte Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr soll mit der vorliegenden Änderung des SIL-Objektblattes seitens des BAZL bzw. des Bundesrates und ganz im Sinne der FZAG und der Luftfahrtindustrie, unter dem falschen Titel «Besitzstandsgarantie» die (missbrauchte) Ausnahme zur Regel machen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen, die zur Einhaltung der Nachtruhe führen sollen, sollen gemäss Flughafen nur zum Zug kommen, ‘wenn sie für die Luftfahrt wirtschaftlich verträglich sind’ – «reine Augenwischerei» also, hält FAIR in AIR fest.
Bewilligungsstelle soll vom Flughafen getrennt werden
Eine alte Forderung von FAIR in AIR muss endlich umgesetzt werden: Die Bewilligungsstelle muss vom Flughafen personell und geographisch getrennt werden. «Es geht nicht an, dass der Flughafen frischfröhlich sich selbst die Bewilligungen ausstellt, die Nachtruhe zu brechen», so Dietschi. Weiter darf
es keinen bewilligungsfreien Abbau mehr geben. Grund ist der bisherige Missbrauch.
In der aktuellen Stellungnahme fordert FAIR in AIR:
- Einhaltung der Nachtruhe:
Die reguläre Betriebszeit des Flughafens von 06:00 bis 23:00 Uhr darf nicht plötzlich verlängert werden bis 23:30. Eine echte Nachtruhe von sieben Stunden ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, sodass nach 23:00 Uhr keine Flugbewegungen mehr stattfinden. - Wachstumsbegrenzung:
Die jährliche Anzahl der Flugbewegungen muss auf maximal 320’000 limitiert bleiben, in Übereinstimmung mit dem Zürcher Flughafengesetz. Eine unkontrollierte Kapazitätserweiterung auf 346’000 Bewegungen lehnen wir entschieden ab. - Effektiver Lärmschutz:
Alle verfügbaren technischen Fortschritte zur Lärmreduktion müssen konsequent genutzt werden. Der Schutz der Bevölkerung, insbesondere in den Nachtstunden, darf nicht aufgeweicht werden. - Sistierung des SIL-Verfahrens:
Das laufende SIL-Verfahren soll ausgesetzt werden, bis neue, verbindliche Lärmgrenzwerte festgelegt sind.
Kritik an der Bundespolitik
FAIR in AIR kritisiert zudem die zunehmende einseitige Bevorzugung der Luftfahrtindustrie durch Bundesrat und Behörden. Die geplante Einführung eines «betrieblichen Bestandesschutzes» für den Flughafenbetrieb stellt eine einseitige Interessenabwägung dar, welche die Umwelt- und Lärmschutzvorgaben aushebelt.
Unfaire Beteiligung der Öffentlichkeit
Besonders problematisch ist die extrem kurze Frist für Stellungnahmen zum SIL-Entwurf. Während dem Kanton Zürich eine verlängerte Frist bis Mitte April 2025 gewährt wurde, müssen Gemeinden, Organisationen und Betroffene ihre Eingaben in deutlich kürzerer Zeit einreichen. Dies zeigt, wie wenig die Mitwirkung der Bevölkerung von den Behörden ernst genommen wird. FAIR in AIR fordert die Politik auf, endlich die Interessen der betroffenen Bevölkerung zu respektieren und die Lebensqualität der Anwohner nicht dem grenzenlosen Wachstum des Luftverkehrs zu opfern.