100 Millionen zusätzliche Schallschutzmassnahmen

Obwohl noch keine Details dazu veröffentlicht wurden, erstaunt diese Massnahme. Das Betriebsreglement 2014 sieht nämlich im wesentlichen zwei Massnahmen vor: Entflechtung des Ostkonzepts und Aufhebung der 8000 Fuss Regel (Rückkehr zur 5000 Fuss Regel).< Bei der Entflechtung des Ostkonzepts entsteht im Raum Hinterthurgau/Wil sowie dem Bodenseeraum vermehrter Anfluglärm durch die Konzentration der Anflüge von Norden auf die Ostpiste. Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass die Flughafen Zürich AG irgendwelche Schallschutzmassnahmen in diesem Gebiet vornehmen wird.  >Die Rückkehr zur 5000 Fuss Regel (anstelle 8000 Fuss) während der Nachtzeit führt gemäss dem Antrag der Flughafen Zürich AG zu einer Verringerung des Lärms; kann also aus Sicht des Flughafens ebenfalls nicht der Grund sein. BFO ist bei der Lärmauswirkung dieser Massnahme jedoch klar gegenteiliger Meinung (also einer Erhöhung des Lärms); unserer Haltung wird jedoch kaum der Grund für den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG sein, die Lärmkosten zu erhöhen.

Wir können uns diese Anpassung um 100 Millionen nicht erklären und sind auf die Details gespannt. Wieso jedoch die Umsetzung dieser zusätzlichen Massnahmen bis ins Jahr 2025 gehen soll, ist noch das grössere Fragezeichen. Heute gibt es in Wallisellen, Kloten, Nürensdorf und Bassersdorf immer noch viele Häuser, die entweder auf das ihnen zustehende Geld oder die benötigten Schallschutzmassnahmen warten.  Hierzu können wir klar Stellung beziehen: Dies ist absolut unhaltbar und sollte vom BAZL längst aufgegriffen werden!

BFO; wir bleiben dran!

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