Abstimmung im Zürcher Parlament im Juni
FAIR in AIR warnt: Missbrauch der Verspätungsregelung am Flughafen Zürich
Die Einhaltung der vorgegebenen Betriebszeiten und der Lärmschutzgrenzwerte soll die Bedürfnisse von Bevölkerung und Flughafen in Einklang bringen. Dies ist allerdings akut gefährdet, warnt die Bevölkerungsorganisation FAIR in AIR. Der Flughafen Zürich will nämlich nun bis halb zwölf Uhr nachts Flüge starten und landen lassen.
«Damit Starts und Landungen am Stadtflughafen Zürich ordnungsgemäss bis zum Ende der normalen Betriebszeit um 23:00 abgewickelt werden können, müssen die letzten Slots für Starts und Landungen auf spätestens 22:30 gelegt werden», sagt FAIR in AIR-Vizepräsident und vormaliger Kantonsrat Urs Dietschi. Denn: Bis zu zwanzig Minuten dauert es, bis ein Flugzeug, das starten will, vom Gate bei der Startbahn angekommen ist. An anderen Drehkreuzen in Wohngebieten wie etwa in Frankfurt endet die Betriebszeit bereits um 22 Uhr.
FAIR in AIR fordert Stopp des Missbrauchs des Verspätungsabbaus
Nun schlägt FAIR in AIR Alarm: Im neuesten ‘Politikbrief’ der FZAG (Flughafen Zürich AG) schreiben die Flughafenverantwortlichen plötzlich, die Betriebszeiten würden bis halb zwölf dauern. «Wir fordern, dass die FZAG diese Fehlinformation korrigiert», sagt Urs Dietschi. Nach Ende der Betriebszeit dürfen Flüge ausschliesslich bei unvorhergesehenen Verspätungen noch abgewickelt werden. «Diesen Verspätungsabbau – also Flüge, die nach Betriebsende noch starten oder landen dürfen ohne Bewilligung – fix in den Flugplan einzubauen, indem die Flüge so spät eingeplant werden, dass es überhaupt nicht mehr möglich ist, sie während der Betriebszeit abzuwickeln, ist ein Missbrauch», so Dietschi.
Für FAIR in AIR besonders stossend: Um sich nicht an die geltenden Betriebszeiten halten zu müssen, behaupten die Gegner des Lärmschutzes nun, Massnahmen wie die Nachtruhe-Initiative, die aktuell im Zürcher Parlament diskutiert wird und die zum Ziel hat, dass die geltenden Betriebszeiten nicht mehr überschritten werden dürfen, würden die Flugzeit einschränken wollen. «Wir hoffen, die Politik und die Öffentlichkeit gehen entschieden gegen solche Irreführungen vor», so Dietschi.
Über die Nachtruhe-Initiative, die die geltenden Betriebszeiten bis 23:00 verankern will, wird voraussichtlich Mitte Juni im Zürcher Parlament abgestimmt werden (zweite Lesung und Gegenvorschlag). Fluglärm in der Nacht schadet der Bevölkerung nachgewiesenermassen, unabhängig davon, ob sich jemand gestört fühlt oder nicht. Schlafstörungen oder Herz-Kreislauf-Probleme sind nur zwei der Folgen. Besonders betroffen sind Kinder. Wissenschaftliche Studien zeigen direkte Zusammenhänge zwischen chronischer Lärmbelastung und messbaren Entwicklungsverzögerungen.



