Im Vorfeld der entscheidenden Debatte zur Nachtruhe im Kantonsrat greift die Zürcher FDP-Fraktion zu verzweifelten Mitteln. Mit einer methodisch unhaltbaren „Studie“ des Lobbyverbands Aviationsuisse versucht die Partei, die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm zu verstecken. Die Bevölkerungsorganisation FAIR in AIR verurteilt diese manipulative Stimmungsmache der Fluglärmlobby und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit.
Fluglärm tötet den Schlaf und gefährdet die Gesundheit – das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Entwicklungsstörungen bei Kindern sind der Preis für jede Minute, die der Flughafen über die gesetzliche Nachtruhe hinaus operiert (1).
Umso skandalöser ist der aktuelle Versuch der FDP-Fraktion, das geltende Betriebsreglement (Ende 23:00 Uhr) mit statistischen Nebelkerzen zu torpedieren.
Mit fehlgeleiteten Umfragen der Fluglärmlobby mehr Nachtlärm?
Als vermeintlichen Beleg dafür, dass die Bevölkerung den nächtlichen Lärm gar nicht so schlimm finde, führt die FDP eine Umfrage vom Verband Aviationsuisse ins Feld (2). Ein Blick hinter die Kulissen entlarvt das Papier als reine PR-Massnahme (3):
- Methodischer Bankrott: Die Studie basiert auf einem ‘Opt-In’-Verfahren. Das heisst: Es wurden gezielt Personen zur Teilnahme animiert – direkt aus dem Dunstkreis der Luftverkehrs-Lobby?
- Geografische Irrelevanz: Von den Befragten stammen lediglich 673 Personen aus der Flughafenregion im Kanton Zürich. Ob ein Einwohner in St. Gallen gut schläft, ist für die Lärmbelastung in Kloten oder Schwamendingen völlig belanglos.
- Interessenkonflikt par excellence: Präsidentin von Aviationsuisse ist FDP-Politikerin Regine Sauter
Die Flughafen Zürich AG folgt am 20. Mai 2026 mit dem Politikbrief Sommer 2026
Die dürftigen, nicht wirklich repräsentativen Zahlen der Teilnehmenden werden nicht erwähnt. Es wird offensichtlich versucht, dieser “Studie” von Aviationsuisse ein Gewicht zu verleihen, das sie nicht annähernd verdient! Die FZAG führt einmal mehr ins Feld, die Betriebszeit werde mit der Nachtruhe-Initative gekürzt (4). Das ist schlicht nicht wahr!
«Ein Blick in das gültige Betriebsreglement Art. 12 genügt, um festzustellen, dass wir nicht eine Kürzung verlangen, sondern die Einhaltung der geltenden Betriebszeiten», sagt der vormalige Kantonsrat und FAIR in AIR-Vizepräsident Urs Dietschi. Seit Jahren tue die FZAG so, als ob die Betriebszeit von 06:00 bis 23:30 Uhr dauere. «Diese Aussage wird nicht wahrer, indem sie seit Jahren wiederholt wird!» Die Betriebszeit dauert von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr; mit der Möglichkeit eines Verspätungsabbaus bis 23:30 Uhr, der mit geplanten Starts nach 22:30 Uhr (22:40; 22:45) willentlich verletzt wird.
FAIR in AIR fordert Korrigendum
«Es ist dreist: Man rekrutiert mutmasslich die eigenen Mitglieder für eine Umfrage und verkauft das Ergebnis dann als Stimme der Bevölkerung», so FAIR in AIR-Vizepräsident Urs Dietschi. «Wir fordern die FDP auf, diese peinliche Stimmungsmache einzustellen und ein Korrigendum zu veröffentlichen.»
Bewusste Irreführung: Die Mär von der „Verschärfung“
Besonders perfide ist die Rhetorik der FDP, die konsequent von einer „Verschärfung“ der Regeln spricht. Fakt ist: Die Nachtruhe-Initiative verlangt lediglich die Einhaltung des geltenden Rechts. Dass die FDP den Vollzug bestehender Gesetze als unzumutbare Einschränkung darstellt, ist ein massiver Affront gegen den Rechtsstaat. Und eine Frechheit gegenüber der Bevölkerung, die solche Spielchen durchschaut.
Wohnungsnot wird für Flughafen-Profite ignoriert
In Zeiten akuter Wohnungsnot ist der Kanton darauf angewiesen, dass Wohngebiete rund um den Flughafen bewohnbar bleiben. Wer die Nachtruhe klammheimlich aushöhlt, macht ganze Landstriche krank und unbewohnbar. «Die FDP führt ihre Ratskolleginnen und -kollegen damit in die Irre», so Dietschi abschliessend. «Wir empfehlen dem Rat, einen Blick ins Betriebsreglement zu werfen, anstatt sich von Gefälligkeitsstudien der Aviatik-Lobby einlullen zu lassen. Wer die Gesundheit der Zürcher Bevölkerung für die Profitinteressen des Flughafens opfert, handelt verantwortungslos.»
| Worum geht es?Der ewige Streit um den nächtlichen Fluglärm entzündet sich an Folgendem: Die Betriebszeit am Flughafen Zürich endet gemäss Betriebsreglement um 23:00 Uhr. Nur für unvorhergesehene Verspätungen dürfen Flüge noch bis 23.30 ohne Bewilligung abgewickelt werden. Damit alle Flüge bis 23 Uhr abgewickelt sind, müssen die letzten Slots für Starts und Landungen daher auf spätestens 22:30 gelegt werden. Denn: Bis zu zwanzig Minuten dauert es, bis ein Flugzeug, das starten will, vom Gate bei der Startbahn angekommen ist. An anderen Drehkreuzen in Wohngebieten wie etwa in Frankfurt endet die Betriebszeit bereits um 22 Uhr. Die FZAG jedoch plant ihre Starts und Landungen bis direkt vor 23 Uhr, womit Fluglärm nach 23 Uhr und eine Störung der Nachtruhe bewusst in Kauf genommen wird. Um die Betriebszeit zu verlängern, Flüge nicht zeitgerecht einzuplanen und sich nicht an die Nachtruhe halten zu müssen, behauptet die Fluglärmlobby fälschlicherweise, die Betriebszeit dauere bis 23:30 statt korrekt bis 23 Uhr, wobei der Verspätungsabbau bis 23.30 nur für nicht planbare Verspätungen genutzt werden darf. |
(1) Quellen und Informationen: www.fair-in-air.ch
(2) Mitteilung FDP vom 18. Mai 2026: www.fdp-zh.ch/aktuelles/medienmitteilungen/medienmitteilungen-detail/news/gut-gebruellt-geschaetztes-initiativkomitee-der-nachtruhe-initiative
(3) Umfrage Aviationsuisse: https://fair-in-air.ch/wp-content/uploads/2026/05/SchweizerLuftfahrt_de.pdf
(4) ‘Politikbrief’ FZAG: https://fair-in-air.ch/wp-content/uploads/2026/05/politikbrief_nr71_sommer_2026_web.pdf



