Brief an Carmen Walker Späh: Flugverkehr nach der Corona-Pandemie

Die Auswirkungen des Coronavirus haben den Flugverkehr praktisch zum Stillstand gebracht. Gerade in dieser Zeit ist es notwendig, Überlegungen anzustellen, wie sich der Flugverkehr in Zürich nach der Corona-Pandemie entwickeln soll.

In Anbetracht der noch viel grösseren Herausforderung Klimawandel braucht es dringend eine Neuorientierung des Flugverkehrs. In Zukunft kann die Wachstumsstrategie nicht mehr Devise sein. Vielmehr sollten die Lebensqualität und der Schutz des Klimas im Zentrum stehen. Lärm, Abgase und klimaschädliche Emissionen müssen reduziert werden.
Wir fordern daher Regierungsrätin Carmen Walker Späh auf, sich für eine Redimensionierung des Flugverkehrs nach der Coronakrise einzusetzen.
Die folgenden Massnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll, angemessen und tragbar:

  • Stopp eines weiteren Ausbaus der Flugpisten im Flughafen Zürich und in der Schweiz
  • Beschränkung der Flugverbindungen auf für die Wirtschaft notwendige Strecken
  • Optimierung des Streckenplans in Europa: Bessere Auslastung der Maschinen unter gegenseitiger Absprache unter den Airlines führt zu einer Reduktion der Flugbewegungen ohne Verlust an Transportmenge (vgl. Konzept von Prof. Friedrich Thiessen, Uni Chemnitz)
  • Klimagerechter Ausweis aller Emissionen (inkl. internationaler Flugverkehr) und mit Berücksichtigung des Stratosphäreneffekts. Dabei handelt es sich um weitere Emissionen wie Kondensstreifen, Wasserdampf oder Ozon, welche neben dem CO2-Ausstosse ebenfalls zur Erderwärmung beitragen.
  • Kostenwahrheit beim Flugverkehr durch den Einschluss der Folgekosten in den Flugpreis (Kerosinbesteuerung, Klimaabgabe, CO2 -Abgabe)
  • Minimierung der Kurzstrecken durch eine Kooperation mit der Bahn
  • Die Folgewirkungen des Flugverkehrs auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung (Lärm, Stress, Feinstaub) sind durch strikte Einhaltung der neu festzulegenden Nachtzeiten von 22 bis 7 Uhr zu reduzieren.
  • Die Gebührenstaffelung nach Lärmklassen sind wirksamer und progressiver auszugestalten und die Lärmschutzmassnahmen auf Gebiete bis zu 30 km Distanz zum Flughafen zu erweitern.
  • Die heute praktizierten Schallpegelmessungen (LEQ-Modell) sind auf mehr Messstationen und durch kontinuierliche Messungen zu erweitern, um ein realistisches Bild von den gesundheitlichen Belastungen der betroffenen Wohnbevölkerung zu erhalten.
  • Vielflieger dürfen nicht länger durch Sonderboni honoriert werden

Brief:

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Walker Späh

Die Auswirkungen des Coronavirus haben den Flugverkehr praktisch zum Stillstand gebracht. Gerade in dieser Zeit ist es notwendig, Überlegungen anzustellen, wie sich der Flugverkehr in Zürich nach der Corona-Pandemie entwickeln soll.

In Anbetracht der noch viel grösseren Herausforderung Klimawandel braucht es dringend eine Neuorientierung des Flugverkehrs. In Zukunft kann die Wachstumsstrategie nicht mehr Devise sein. Vielmehr sollten die Lebensqualität und der Schutz des Klimas im Zentrum stehen. Lärm, Abgase und klimaschädliche Emissionen müssen reduziert werden.

Wir fordern Sie daher auf, sich für eine Redimensionierung des Flugverkehrs nach der Coronakrise einzusetzen. Die folgenden Massnahmen sind auch wirtschaftlich sinnvoll, angemessen und tragbar:

• Stopp eines weiteren Ausbaus der Flugpisten im Flughafen Zürich und in der Schweiz
• Beschränkung der Flugverbindungen auf für die Wirtschaft notwendige Strecken
• Optimierung des Streckenplans in Europa: Bessere Auslastung der Maschinen unter gegenseitiger Absprache unter den Airlines führt zu einer Reduktion der Flugbewegungen ohne Verlust an Transportmenge (vgl. Konzept von Prof. Friedrich Thiessen, Uni Chemnitz)
• Klimagerechter Ausweis aller Emissionen (inkl. internationaler Flugverkehr) und mit Berücksichtigung des Stratosphäreneffekts. Dabei handelt es sich um weitere Emissionen wie Kondensstreifen, Wasserdampf oder Ozon, welche neben dem CO2-Ausstosse ebenfalls zur Erderwärmung beitragen.
• Kostenwahrheit beim Flugverkehr durch den Einschluss der Folgekosten in den Flugpreis (Kerosinbesteuerung, Klimaabgabe, CO2-Abgabe)
• Minimierung der Kurzstrecken durch eine Kooperation mit der Bahn
• Die Folgewirkungen des Flugverkehrs auf die Gesundheit der Wohnbevölkerung (Lärm, Stress, Feinstaub) sind durch strikte Einhaltung der neu festzulegenden Nachtzeiten von 22 bis 7 Uhr zu reduzieren.
• Die Gebührenstaffelung nach Lärmklassen sind wirksamer und progressiver auszugestalten und die Lärmschutzmassnahmen auf Gebiete bis zu 30 km Distanz zum Flughafen zu erweitern.
• Die heute praktizierten Schallpegelmessungen (LEQ-Modell) sind auf mehr Messstationen und durch kontinuierliche Messungen zu erweitern, um ein realistisches Bild von den gesundheitlichen Belastungen der betroffenen Wohnbevölkerung zu erhalten.
• Vielflieger dürfen nicht länger durch Sonderboni honoriert werden.

Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse,

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