Wir begrüssen die Begrenzung der Anzahl Zeitfenster

Was das BAZL aber weiter will, entspricht dem bisherigen Einknicken gegenüber der Luftfahrtlobby: Das BAZL will eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen – sprich eine Erhöhung der nächtlichen Lärmbelastung prüfen. Die Gesundheit der Bevölkerung wird wohl einmal mehr hinter den Interessen der der Flughafenlobby zurückstehen!
Als Begründung will das BAZL die im luftfahrtpolitischen Bericht und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgehaltenen Entwicklung auf Teufel komm raus, gegen jede Logik und ohne Berücksichtigung der schädlichen Auswirkungen der Nachtruhestörungen durchziehen. Die Sirene-Studie und deren Resultate sind beim BAZL offenbar unbekannt.
Hinzu kommt, dass einmal mehr die nicht akzeptable Planungssicherheit der Gemeinden infrage gestellt würde. Und die FZAG bekäme für weitere Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastungen einen Freipass.
BFO rät dem BAZL, die Gesundheit der Bevölkerung vor die Interessen der Fluglobby zu stellen

BÜRGERPROTEST FLUGLÄRM OST, 27.07.2018

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