Wir kennen das Geschwafel der FZAG, wenn es darum geht, ihre Ignoranz gegenüber den Lärm- und Emissionsbetroffenen zu „erklären“.
Dass der Flughafen Ausnahmebewilligungen zu grosszügig und gegen die Ruhebedürfnisse der emissionsbetroffenen Bevölkerung vergibt, prangen wir schon lange an.
Nun wurde unser Vorwurf vom Flughafen bestätigt!
Dass Kanton und Bund, gemäss Flughafenverantwortlichen dies unterstützt, zeigt, dass der Anwohnerschutz eine leere Phrase ist!
Dass die Besorgnis um die Flugemissionsbetroffenen leere Worthülsen sind, zeigen die Antworten des „Lärmmanagement & Anwohnerschutz“ des Flughafen Zürich, als Flugemissionsbetroffene nach dem Grund der Flüge nach 23:30 nachfragten:
Am 26.05.2018 sind zwischen 23:30 und 24:00 Uhr zwei Flüge in Zürich gelandet. Bei beiden Flügen wurde die Verspätung durch den Streik der Fluglotsen in Marseille verursacht, weswegen gemäss Art. 39d Abs. 2 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde.
Für die nächtliche Ruhestörung entschuldigen wir uns.
Die Flugemissionsbetroffenen monierten darauf, dass der zitierte Art. 39d Abs. 2 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) sehr grosszügig auslegt werde; im Abschnitt sei von „unvorhergesehenen ausserordentlichen Ereignissen“ die Rede.
Beim Streik der Fluglotsen könne jedoch nicht mehr von einem unvorhergesehenen Ereignis gesprochen werden, da er schon seit Tagen andauerte und auch angekündigt wurde.
Die Flugemissionsbetroffenen schrieben nach 3 Tagen nochmals an die die Stelle „Lärmmanagement & Anwohnerschutz“ und fragten, wieso schon wieder Flugzeuge nach 23:30 starteten.
Die Antwort der Stelle „Lärmmanagement & Anwohnerschutz“ zeigt, was und welchen Stellenwert die Nachtruhe hat: Gar keinen – alles leeres Geschwätz!
Am 28. Mai war es ein Reifenschaden, der zu Startverzögerungen am Ausgangsflughafen führte.
Am 29. Mai waren es Gewitter und die dadurch verordnete Luftraumrestriktion, die zu Verzögerungen führten.
„Die Anwendung der Verspätungsregelung erfolgt in Absprache mit Kanton und Bund. Im täglichen Flugbetrieb entscheidet die Flugplatzleitung der Flughafen Zürich AG über die Bewilligung oder Ablehnung eines Gesuchs. Sämtliche Gesuche werden im Nachhinein von der kantonalen Aufsichtsstelle (Abteilung Flughafen/Luftverkehr der Volkswirtschaftsdirektion) auf ihre Rechtmässigkeit überprüft. Die erteilten Ausnahmebewilligungen werden zudem monatlich im Lärmbulletin www.flughafen-zuerich.ch/laermbulletin publiziert.
Ja, die Ausnahmebewilligungen werden relativ grosszügig ausgelegt, weil Annulationen oft weitere Verspätungen und hohe Kosten verursachen, da die entsprechenden Flugzeuge nicht mehr am geplanten Standort sind und Passagiere umgebucht und Crew-Mitglieder umdisponiert werden müssen. Die Kehrseite ist die Lärmbelästigung der Anwohner durch die nächtlichen An- und Abflüge. Es kommt jedoch durchaus auch vor, dass Gesuche abgelehnt und Flüge annulliert werden müssen. Ausserdem wurden in den vergangenen 10 Tagen infolge schwieriger Wetterverhältnisse in Europa und den momentanen Streiks zahlreiche Flüge bereits tagsüber annulliert.
Auf Betriebsebene versucht man mit etlichen Massnahmen, wie Betriebsoptimierungen bei der Flugzeug- und Passagierabfertigung oder mit der möglichst optimalen Anwendung der Pistenbenützungskonzepte Verspätungen zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Weitere Verbesserungsmassnahmen sind im gegenwärtig beantragten Betriebsreglement vorgesehen.
Über die Frage der Lärmschutzmassnahmen und Lärmentschädigungen finden Sie auf unserer Homepage www.flughafen-zuerich.ch/laermentschaedigungen Informationen.
Ich hoffe, Ihre Fragen mit diesen Angaben beantworten zu können.“
Um Kosten zu minimieren, wird auch schon mal ein Flugzeug irgendwie repariert und mit einer Ausnahmebewilligung (Start: 0.07 Uhr), längst in der Nachtruhe, ausgestattet. Weil die Reparatur eilte – und offenbar nicht richtig ausgeführt wurde, musste das Flugzeug wieder umkehren und noch später in der Nacht wieder landen musste (0.47 Uhr).
Nachtruheverletzung und ev. durch liederliche Arbeit fahrlässiges Verletzen der viel beschworenen Sicherheit – alles wegen der Kosten …
Kosten zulasten der Fluglobby vermeiden geht vor – die Gesundheitsschäden der betroffenen Anwohner interessieren die Fluglobby nicht. Passagiere und Crew sind wichtiger als Anwohner. Vor allem, dass das Flugzeug, gewinnbringend, am richtigen Ort steht
Das Wetter ebenso als Grund für Ausnahmebewilligungen anzuführen, zeigt die dämlich Argumentation der Luftfahrt, denn Fliegen findet seit jeher draussen statt …
Die Hinweise zu Lärmschutzmassnahmen und Lärmentschädigungen sind zynisch und menschenverachtend!
Skandalös, wie sich die Fluglobby, offensichtlich unterstützt von Kanton und Bund sich bei normalen Vorfällen (Reifenschaden) sich die Ausnahmebewilligung selber erteilen kann.
Die Antwort auf eine Anfrage an das Volkswirtschaftsdirektion Zürich, Amt für Verkehr, Flughafen Luftverkehr, wurde wie folgt (auszugsweise) beantwortet – und zeigt tragisch, wie diese Stelle fluglobbygesteuert ist:
„…Unser Amt wacht gestützt auf §3 des kant. Flughafengesetzes über die Einhaltung der An- und Abflugrouten und der Nachtflugsperre. Aus unserer Sicht unbegründete Abweichungen werden dem zuständigen Bundesamt gemeldet. Primäre Auskunftsstelle zu Fluglärmfragen ist jedoch die Flughafen Zürich AG (einkopiert), Telefon 043 816 21 31. Unsere Amtsstelle dient faktisch als Ombudsstelle, sollten Fragen durch die Flughafen Zürich AG nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet worden sein. Selbstverständlich sind auch Direktanfragen an uns möglich, zur Abklärung des jeweiligen Sachverhalts müssen wir uns aber wiederum an die Flughafen Zürich AG wenden.
Gemäss Art. 39 d / VIL und gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) kann der Flugplatzhalter bei unvorhergesehen ausserordentlichen Ereignissen Ausnahmen bewilligen. Häufige Gründe für Ausnahmen sind:
Ausserordentliche Wetterereignisse, nicht nur in der Flughafenregion, sondern generell über Europa
ATC-Slot-Verspätungen
Kurzfristig auftretende technische Störungen an Luftfahrzeugen
Das Amt für Verkehr steht in diesen Fällen hinter dem Entscheid der Flughafen Zürich AG. Wir bitten um Kenntnisnahme und hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.“<
Wir werden Mittel und Wege suchen, unsere langjährige Forderung, zwingend Ausnahmebewilligungen durch eine neutrale, nicht Fluglobby abhängige Stelle zu vergeben.
Übrigens: Dieser Tage finden wieder die Messflüge mitten in der Nacht statt. Trotz bundesgerichtlichem Verbot!
Tagesmessflüge gingen heute wegen des dichten Flugplans nicht mehr, wird argumentiert. Das BAZL erteilt immer wieder die Bewilligung für Nachtmessflüge unter arroganter Missachtung des Bundesgerichtsurteils.
Problemlos können jedoch Militärmaschinen für eine fragwürdige Flugshow den Flugverkehr an mehreren Tage unterbrechen. Da ist dann die Dichte des Flugplans kein Wort wert …
Verlogener können die Verantwortlichen des Flughafens nicht argumentieren, wenn es darum geht, den Betrieb nach eigenem Gusto zu führen und dabei gängige Verordnungen zu umgehen.
BFO verlangt umgehend eine unabhängige Stelle für die Vergabe von Ausnahmebewilligungen!
BÜRGERPROTEST FLUGLÄRM OST, 01.09.2018