Zur geplanten Teilrevision des eidg. Luftfahrtgesetzes – Stellungnahme FAIR in AIR

Zur geplanten Teilrevision des eidg. Luftfahrtgesetzes – Stellungnahme FAIR in AIR

Der Bundesrat will das Luftfahrtgesetz ändern. Er gibt dazu einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Die meisten vorgesehenen Änderungen betreffen Sicherheitsfragen. Aber nicht alle. Nachteilig für die Bevölkerung sind folgende vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen:

  • Neu soll ein «betrieblicher Bestandesschutz» festgelegt werden. Das bedeutet, dass umweltrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung insbesondere vor lästigen und schädlichen Lärmimmissionen faktisch ausser Kraft gesetzt werden. Der Flugbetrieb (z.Bsp. Die Nachtflugsperrzeiten) darf künftig nicht mehr an neue Erkenntnisse angepasst werden. Ein solcher Paragraph schadet der Bevölkerung und gehört nicht in dieses Gesetz.
  • Nebenanlagen nach kantonalem Recht benötigen künftig die Zustimmung des Bundes. Dadurch wird die Kompetenz des Kantons zurückgestutzt. Er kann solche Anlagen nicht mehr eigenständig bewilligen. Auch diese Bestimmung ist wegzulassen.
  • Änderungen bei Projektierungs- und Sicherheitszonen: Auch hier haben die vorgesehenen Anpassungen eine Stärkung des Einflusses des Bundes und ein Abbau der Mitwirkungsrechte zur Folge. Auf diese Änderungen ist zu verzichten.
  • Verschlechterung beim Öffentlichkeitsprinzip. Das Öffentlichkeitsprinzip soll eingeschränkt werden, um die Flugsicherheit zu erhöhen. Soweit diese Einschränkungen künftig dazu genutzt werden sollen, die von den negativen Auswirkungen betroffenen Anwohnenden in ihren Einsichtsrechten in flugbetriebliche Daten etc. einzuschränken, sind sie abzulehnen. Gegen einen solchen möglichen Missbrauch muss eine Vorbehaltsregel eingefügt werden.

FAIR in AIR geht davon aus, dass seine konstruktive Kritik in den definitiven Gesetzesentwurf einfliesst, sodass eine gute Gesetzesrevision möglich wird.

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