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Pistenausbau: Volksreferendumskomitee kündigt Gang ans Bundesgericht an

Über 6’000 Menschen unterschrieben das Volksreferendum Nein zum Pistenausbau. Ihre Gründe: Sie befürchten mehr Lärm, mehr Nachtruhestörung und mehr Schadstoff- und Umweltbelastung. Doch sagen dürfen sie das nicht: Der Regierungsrat, seines Zeichens Pistenausbau-Befürworter, strich die Argumente der Gegner – und lehnt jetzt in Doppelfunktion auch noch deren Stimmrechtsbeschwerde ab. Das Volksreferendumskomitee verurteilt diese Ablehnung aufs Schärfste. Der nächste Schritt: Das Bundesgericht.

Angaben des Flughafenberichts, wie oft Flüge während der Nachtsperrzeit durchgeführt werden? Die Empfehlung des Bundes zur empfohlenen Anzahl der Nachtruhe? Die Forschungsergebnisse zur Mortalitätsrate von Fluglärm der Empa? Oder die möglichen Passagierzahlen des Flughafens? Diese Fakten, welche für die Gegner des Pistenausbaus für eine Ablehnung der Vorlage vom 3. März sprechen, wollte der Regierungsrat nicht in der Abstimmungszeitung sehen. Er strich die Stellungnahme der Gegner um fast die Hälfte. Und lehnte nun gleich auch noch die darauffolgende Stimmrechtsbeschwerde ab. 

Regierungsrat für Pistenausbau – und darf auch über Beschwerde der Gegner entscheiden

Die Begründung des Regierungsrats: die offiziellen Zahlen von Flughafen, Bund und Empa seien ‘unwahre Aussagen’ und damit die Kürzung ‘zu Recht’ erfolgt. Für das Volksreferendumskomitee ist das ‘hanebüchen’. «Es ist der Kontext und die negativen Folgen, die für die vielen, vielen Menschen im Kanton Zürich für ein Nein spricht. Genauso, wie der Regierungsrat selbst auf den Kontext seiner eigenen Argumente verweist – und das übrigens z.B. gerade bei der Uferinitiative in die andere Richtung tut -, ist das auch für die Gegner des Pistenausbaus der Fall», sagt Kantonsrat Urs Dietschi vom Volksreferendumskomitee.

Und auch der Tenor aus der Bevölkerung ist klar: Dass der Regierungsrat, der entgegen der Gemeinden, Politiker und Verbände im Kanton zusammen mit dem Flughafen den Pistenausbau befürworte, auch als Entscheidungsorgan für die Einsprache fungiere und diese ablehne, sei inakzeptabel.

«Wir ziehen die Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter», sagt Urs Dietschi. Die Begründung für die Ablehnung des Regierungsrats – als Entscheidungsorgan der eigenen Kürzung – sei nicht nur dünn, sondern schlicht unzutreffend und entspreche weder dem Vorgehen bei einer Stellungnahme noch dem tatsächlichen Prozess der Eingabe. «Eine Abstimmung ohne die Information der Stimmberechtigten über die faktischen, belegten Gegenargumente, weil sie der einen Seite nicht passen, und das Verschweigen-Wollen offizieller Zahlen ist einer Demokratie nicht würdig.»

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