«Die Zürcher Regierung cancelt die Argumente des Volksreferendums Nein zum Pistenausbau.»

Was ist hier passiert? Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, dass bei Zustandekommen eines Volksreferendums ihre Argumente in die Abstimmungsunterlagen aufgenommen werden.

Im Fall des Volksreferendums Nein zum Pistenausbau: die Gegenargumente zu einem Pistenausbau. Etwa, indem die Zahlen genannt werden, wie hoch die Kapazität des Flughafen Zürichs bereits heute ist (22.5 Mio.Passagiere – vor der Pandemie gar 31 Mio.), oder wie oft – gemäss Flughafenbericht selbst – Nachtflüge und Lärmbelästigung vorherrscht.

Warum das? Stimmberechtigte haben ein Anrecht auf einen informierten Entscheid, unter Kenntnissnahme der Pro- und der Contra-Argumente.

Ein Anrecht? Offenbar nicht im Kanton Zürich. Hier hat der Kanton nämlich ohne Rücksprache oder Information an das Referendumskomitee die Stellungnahme angepasst und gekürzt.

Entfernt hat der Kanton alle Zahlen zur Lärmbelästigung und zu den von der Empa und dem Swiss Tropical and Public Health Institute nachgewiesenen Todesfällen wegen Nachtfluglärm. Hat der Kanton Angst, dass die Bevölkerung unter Kenntnisnahme dieser Zahlen ein NEIN einlegt? Möchte der Kanton, dass die Stimmberechtigten ohne Kenntnisnahme dieser Zahlen ihren Stimmzettel einwerfen?

Nicht zulässig ist auch der Versuch des Kantons, diese eigenmächtige Kürzung zu erklären. Die Eingabe der Stellungnahme erfolgte jedes Mal fristgerecht – mehrere Male, weil der Kanton die jedes Mal fristgerecht eingereichte Stellungnahme trotz Zahlen ausschliesslich vom Bund (!), der Empa/Swiss Tropical Health Institute und dem Flughafen selbst (!) mehrmals zurückwies. Und was tat der Kanton dann? Trotz Zusicherung einer Meldung, sollte die Stellungnahme erneut zurückgewiesen werden, trotz Zusicherung, ein gut zum Druck zu senden – er tat nichts von dem, sondern löschte einen Grossteil der Stellungnahme und gab die Abstimmungsunterlagen in Druck.

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