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Stimmrechtsbeschwerde zum Pistenausbau eingereicht: Kanton druckt Gegenargumente des Volksreferendumkomitees nicht ab 

Zürich, 24. Dezember 2023 – Das Komitee des Volksreferendums Nein zum Pistenausbau reicht eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Dies, nachdem der Kanton die fristgerecht eingereichten Gegenargumente eigenmächtig und ohne Rücksprache geändert und gekürzt hatte. Die Nein-Argumente zum Pistenausbau fehlen nun in der Abstimmungszeitung: Die Seite ist halb leer.

Nach der knappen Annahme der Pistenverlängerungen im Kantonsrat war das Volksreferendum dagegen ergriffen worden. Die Verantwortlichen sammelten mehr als doppelt so viele Unterschriften als nötig und reichten das Referendum ein. Damit hatten die Bürgerinnen und Bürger das Anrecht erwirkt, ihre Gegenargumente in der Abstimmungszeitung einzubringen.

Kanton verweigert Recht auf vollständige Gegenargumente

Doch sie haben die Rechnung ohne den Kanton gemacht: Obwohl das Referendumskomitee fristgerecht seine Gegenargumente einreichte, änderte der Kanton nach der Eingabe dessen Stellungnahme eigenmächtig ab und kürzte sie. Eine begleitende Grafik, die in einer Stellungnahme enthalten sein sollte, wurde gänzlich gelöscht. Dies, obwohl die Inhalte sich ausschliesslich auf Zahlen der Empa, des Bundes (EKLB) und des Flughafen selbst bezogen. 

Gelöscht wurden die Zahlen zur Kapazität des Flughafen Zürichs (22.5 Mio.Passagiere – vor der Pandemie gar 31 Mio.), die Empfehlungen des Bundes zu den Ruhezeiten, die Inhalte zu den Folgen von Nachtlärm, erhoben durch die Empa und das Swiss Tropical and Public Health Institute, oder wie oft – gemäss Flughafenbericht selbst – Nachtflüge und Lärmbelästigung vorherrschen. Zuvor hatte der Kanton die Zusicherung abgegeben, mögliche Beanstandungen würden gemeldet und, sollte die gewünschte Grafik nicht akzeptiert werden, der frei werdende Platz könne mit Text gefüllt werden. Ebenso hätte das Referendumskomitee ein ‘gut zum Druck’ erhalten sollen, um sein Einverständnis zum Druck abzugeben. Beide Zusicherungen wurden gebrochen, die Gegenargumente ohne Wissen des Referendumskomitees geändert und gekürzt.

Neudruck der Abstimmungsunterlagen gefordert

Das Referendumskomitee reicht wegen der unrechtmässigen Änderung und Kürzung und des unrechtmässigen Vorgehens des Kantons eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Sie fordert einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen mit Abdruck der Gegenargumente, wie es das Recht des Referendums sei, oder, sollte das zeitlich nicht möglich sein, eine Verschiebung der Abstimmung vom 3.3. auf den Juni 2024.

Abänderung nach fristgerechter Eingabe – Komitee ist schockiert

“Es ist schockierend, dass der Kanton den Stimmberechtigten einen informierten Entscheid, nämlich mit Pro- und Contra-Argumenten, verweigert”, sagt Urs Dietschi vom Referendumskomitee. Dies besonders, nachdem das Komitee, ohne dazu verpflichtet zu sein, weil es sich um faktengetreue Inhalte handelte mit öffentlich zugänglichen Quellen, bereits auf mehrere Wünsche des Kantons, die Inhalte mit den Angaben von Bund, Flughafen und Empa ständig neu einzureichen, eingegangen war. Das Komitee fragt sich: Hat der Kanton Angst, dass die Bevölkerung unter Kenntnisnahme dieser Zahlen ein Nein einlegt? Möchte der Kanton, dass die Stimmberechtigten ohne Kenntnisnahme dieser Zahlen ihren Stimmzettel einwerfen? 

“Ebenso schockierend ist, heute zu lesen, dass der Kanton die Nicht-Beachtung unseres Rechts damit begründet, dass er nach fristgerechter Eingabe nicht einverstanden damit war, Gegenargumente abzudrucken, und nach unserer Eingabe beschlossen hat, das nicht zu tun – und dies nun gar noch irreführend als ‘nicht fristgerechte Einigung’ bezeichnet. Nicht fristgerecht war einzig das Vorgehen des Kantons, der mit uns hätte Rücksprache halten müssen.” 

Es sei, so hält das Komitee fest, nicht am Pro-Lager, dem Kanton, dem Contra-Lager vorzuschreiben, welche Gründe für das Referendum gegen einen Pistenausbau sprächen. “Ein solches Vorgehen ist einer Demokratie unwürdig”, sagt Dietschi. 

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