FAIR in AIR war bis im November 2019 BFO
Die Organizing-Kampagne Fair in Air ist aus dem Verein Bürgerprotest Fluglärm [...]
Die Organizing-Kampagne Fair in Air ist aus dem Verein Bürgerprotest Fluglärm [...]
Vor Kurzem erschienen vom Flughafen Zürich der Politikbrief, von der Swiss [...]
"Keine zusätzlichen Flugbewegungen nach 22 Uhr in Zürich" Die Aussage [...]
Die Verantwortlichen der Flughafen Zürich AG haben sich gründlich verspekuliert. Dies teilten wir Ihnen am 20. April 2019 mit.
Hier finden Sie das Urteil des Bundesgerichts, das sich für die Betroffenen aussprach und den Verantwortlichen der Flughafen Zürich AG eine empfindliche Schlappe zufügte.
Diese Schlappe muss endlich dazu führen, dass die FZAG nicht weiter Lärm-5-Liber-Gelder mit Anwälten verpulvert; umdenkt und Bezugsberechtigte schnell entschädigt und nicht bis zum Bundesgericht bekämpft, um nach 18 langen Jahren zu verlieren.
Nachdem sie 18 Jahre lang Anwälte mit Geldern des Lärmfonds bezahlten, um zu erreichen, dass sie den zweckgebundenen Lärmfünflieber nie an die Bevölkerung auszahlen müssen, hat nun das Bundesgericht anders entschieden.
Wir bitten Sie, die Gelegenheit wahrzunehmen und Ihre Einsprache zum SIL-Objektblatt Flugplatz Dübendorf zu machen!
Wir äusserten uns schon mehrmals zu diesem bescheuerten Verlangen der Fluglobby, den Flugplatz Dübendorf zur vierten Piste von Kloten zu machen.
Wählen Sie unsere Vorstandsmitglieder Georg Brunner und Urs Dietschi in den Kantonsrat