Einschränkung demokratischer Rechte: fragwürdige Praxis bestätigt – nun braucht es uns umso mehr!
Abstimmungsunterlagen müssen die Argumente von Befürwortenden und Gegnerinnen und Gegner einer Vorlage abbilden. 🗳️ Doch bei der Pistenausbau-Vorlage galt das nicht: Der Regierungsrat konnte in aller Länge seine Pro-Argumente ausbreiten. Die Argumente des Referendumskomitees, die gegen einen Pistenausbau sprachen – namentlich die Lärmbelastung 📢 und die Ermöglichung einer Kapazitätszunahme ✈️ – wollte man der Stimmbevölkerung aber verschweigen und erfrechte sich, diese zu kürzen und inhaltlich abzuändern. ❌ ✍️
Dagegen haben wir Beschwerde eingereicht. ⚖️ Nun zeigt sich: Auch das Bundesgericht möchte der Zürcher Behörde keinen Riegel setzen. 🚫 Es hat die Beschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen zur Vorlage über die Verlängerung der Pisten 28 und 32 des Flughafens Zürich abgewiesen. 🛫 Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die fragwürdige Praxis, demokratisch eingereichte Stellungnahmen durch die Exekutive nicht nur in der Länge, sondern auch inhaltlich zu beschränken.
Unser Referendumskomitee hatte ihr Recht wahrgenommen, seine Argumente gegen die Vorlage im Abstimmungsbüchlein darzulegen, ✍️📜 und bei der Staatskanzlei fristgerecht und in korrekter Länge und Format eine Stellungnahme eingereicht, die die Argumente der Gegner des Pistenausbaus klar und verständlich darlegte.
Statt diese abzudrucken, hat die Staatskanzlei unsere Texte und Grafiken mehrfach zurückgewiesen. 📉❌ Unsere Grafiken, die Schätzungen über Flugverkehrsentwicklungen und deren negative Folgen zeigten, wurden als „nicht belegbar“ abgetan – obwohl sie auf fundierten Analysen beruhen 📊 (die Unterlagen wurden mit eingereicht), die politische Diskussionen und demokratische Meinungsbildung bereichern sollen.
Das Bundesgericht argumentiert nun, dass die Exekutive weitreichende Eingriffsrechte habe, um Abstimmungsunterlagen „objektiv“ zu gestalten. 🧐 Doch was bedeutet diese „Objektivität“ in der Praxis? Unsere Argumente wurden gekürzt ✂️ und unsere visuelle Darstellung verweigert, der eingesandte längere Text als Ersatz zur Grafik nicht einmal berücksichtigt, während die Vorlage selbst mit umfangreichen und wohlwollenden Erläuterungen versehen wurde. Ein sachlicher und ausgewogener Diskurs war damit nicht möglich. ⚖️❌
⚖️ Das Urteil zeigt, wie fragil das Gleichgewicht zwischen Exekutive und direktdemokratischen Akteuren ist. 🤔 Referendumskomitees sollen zwar ihre Sichtweise einbringen dürfen, jedoch nur innerhalb enger Grenzen, die von der Exekutive vorgegeben werden. Diese Einschränkung demokratischer Rechte ist ein Rückschritt für die politische Kultur in der Schweiz. 🇨🇭📉 Wir sind überzeugt, dass die Gegenargumente und die eingereichten Informationen wesentlich zur Meinungsbildung beigetragen hätten. 💡🗣️
🔎💪 Unser Engagement für Transparenz und demokratische Mitbestimmung geht nun umso stärker weiter. Wir werden für eine offene und faire Diskussion über die Auswirkungen des Flugverkehrs ✈️🌍 und der Flughafeninfrastruktur kämpfen – und fordern von den Behörden den nötigen Respekt gegenüber den demokratischen Rechten von Komitees und Stimmberechtigten.