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Bundesrätin Sommaruga wollte wissen, was das BAZL nicht wissen wollte

Auch werden Komplikationen mit Kloten aufgezeigt. Dies bemängeln wir schon lange als verschwiegene Probleme: ein allfälliger Durchstart kreuzt die Starts auf Piste 16 (Südstart) und 28 (Weststart).

Das System, auf Piste 16 starten und nach Osten abdrehen – ob früher oder später – und gleichzeitigem Landen auf der Piste 14 wurde wegen mögliche Konflikten bei einem Durchstart verboten.

Es ist an der Zeit, dass Dübendorf als vierte Piste für Kloten abgehackt wird!

Die Kapazität in Kloten ist ausreichend genug.

Heute wird die Lärmschutzverordnung massiv durch die Fliegerei verletzt. Die steigenden Auswirkungen durch die weiteren Flugemissionen durch unnötige (Kurzstrecken)Fliegerei ist dabei noch nicht thematisiert.

Dübendorf kann, nebst dem Innovationspark das restliche Areal bevökerungs- und umweltverträglicher nutzen als als vierte Piste von Kloten.
Das VBS kann, laut ECO-Plan-Studie, massiv Geld – und damit unsere Steuern sparen, wenn das VBS die private nicht Fliegerei subventioniert.

Ein Wort zu den kommenden Ticketabgaben:
Das grosse Klönen der Fluggesellschaft und der FZAG bezüglich Ticketabgaben, hat erst begonnen. Da wird Wahrheitswidriges durch die Düsen – Pardon – Lobbyisten-Münder verbreitet:

—>ein Einzelgang bei Ticketgebühren.
—> Die Schweiz macht keinen Sololauf.
—> Alle Länder um die Schweiz kennen Ticketgebühren!

Dann wedelt die Fluglobby mit dem sackschwachen CORSIA. Schaut man etwas genauer hin, so stellt man fest, dass CORSIA ein Klimaverantwortungs-Abschleicher-Programm ist.

Hier ein paar Müsterli:

CORSIA setzt auf dem CO2-Ausstoss von 2020 auf – will heissen, das ist der Nullwert. Nur die Mehrbelastung über dem Stand von 2020 wird mit einer CO2-Steuer belegt.
In den ersten Jahren ist die Teilnahme freiwillig (Pilot-Phase 2021 – 2023; erste Phase 2024 – 2026).
Die zweite Phase startet von 2027 – 2035. Teilnahme aller Staaten/Fluggesellschaften (mit Ausnahme befreiter Staaten – was immer das heisst).
82 Staaten (von 194) beteiligen sich.
Weiter Ausnahmen (nicht abschliessend):

  • Nur Flüge, die von/nach einen teilnehmenden Staat fliegen, werden pflichtig.
  • Gesellschaften mit einem Ausstoss von weniger als 10’000t im internationalen Verkehr sind befreit (nationale Flüge sind nicht inbegriffen).
  • Flugzeuge unter 5.7t Startgewicht zahlen nichts.
  • Neue Gesellschaften sind in der ersten drei Jahren von Zahlungen befreit.

FAIR in AIR: Lebensqualität für die Bevölkerung, keine Flugprivilegien für wenige

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