Bevölkerung braucht Schutz: keine Ausweitung der Nachtflüge, klare Wachstumsgrenze, konsequenter Lärmschutz

Medienmitteilung

Stellungnahme FAIR in AIR zum Entwurf SIL-Objektblatt 

Bevölkerung braucht Schutz: keine Ausweitung der Nachtflüge, klare Wachstumsgrenze, konsequenter Lärmschutz

Wir von FAIR in AIR lehnen die geplanten Anpassungen im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL 2025) für den Flughafen Zürich in zentralen Punkten ab. Die nun publizierte Stellungnahme zeigt: Die Revision schwächt den Schutz der Bevölkerung, relativiert die Nachtruhe und priorisiert weiteres Wachstum des Flugverkehrs – zulasten von Gesundheit, Lebensqualität und Umwelt. FAIR in AIR fordert die Sistierung des SIL-Verfahrens.

Der Entwurf macht Verspätungen faktisch zur regulären Betriebszeit, hält an überhöhten Wachstumszielen fest und relativiert den Lärmschutz in den sensibelsten Stunden. Das widerspricht dem Vorsorgeprinzip und dem klaren Schutzauftrag des Umweltrechts.

Sistierung bis neue Lärmgrenzwerte vorliegen

Die geltenden Lärmgrenzwerte sind überholt. Dennoch soll das SIL-Objektblatt langfristige Festlegungen treffen. Das untergräbt die Planungssicherheit und ignoriert zentrale umweltrechtliche Grundlagen. Die Bevölkerungsorganisation FAIR in AIR verlangt deshalb die Sistierung des Verfahrens, bis wissenschaftlich fundierte, neue Lärmgrenzwerte festgelegt sind.

Die geplante Ausdehnung der Betriebszeit bis 23.30 Uhr verkürzt faktisch die bereits aktuell kurze Nachtruhe von 7 Stunden. Flüge nach 23.00 Uhr sind Verspätungen, sie dürfen nicht zur Regel werden. FAIR in AIR fordert zudem keine Starts nach 22.30 Uhr. Mit der derzeitigen engen Planung vieler Flüge bis kurz vor 23 Uhr bricht der Flughafen vorsätzlich die Nachtruhe und missbraucht den Verspätungsabbau. Es ist nämlich faktisch unmöglich, in der letzten halben Stunde so viele Flüge abzuwickeln. Die Verspätungen werden bewusst in Kauf genommen. 

Die systematische Einplanung mehrerer Tausend Bewegungen nach 23.00 Uhr verletzt das berechtigte Schutzinteresse der Bevölkerung auf eine siebenstündige Nachtruhe und gefährdet nachweislich die Gesundheit. Gesundheit, Lebensqualität und Umwelt sind keine verhandelbaren Werte, sondern verfassungsrechtlich geschützt. Andere Flughäfen wie etwa Frankfurt zeigen, dass eine Planung bis spätestens 22 Uhr machbar ist – zu Gunsten der Bevölkerung und der Passagiere.

FAIR in AIR fordert:

  • ordentlicher Flugbetrieb ausschliesslich zwischen 06.00 und 23.00 Uhr und damit Garantie auf die 7-stündige Nachtruhe
  • Keine Starts nach 22.30 Uhr und klare Definition der «Startzeit» als Take-off, nicht Push-back
  • Verbindliche Obergrenze von 320’000 Bewegungen
  • Konsequente Lärmreduktion sowie Sistierung des Verfahrens bis neue Grenzwerte vorliegen

Keine Aushöhlung des Umweltrechts

Mit dem Verweis auf eine «betriebliche Besitzstandsgarantie» sollen Betriebszeiten und Kapazitäten faktisch der umweltrechtlichen Überprüfung entzogen werden. FAIR in AIR hält dagegen: Der Flughafen Zürich ist eine sanierungsbedürftige Anlage. Umweltrechtliche Vorgaben gelten – auch für Landesflughäfen. Eine planerische «Papiersanierung» ersetzt keine reale Lärmminderung.

Lärmschutz konsequent umsetzen

Die Streichung der bisherigen Formulierung, wonach der Begrenzung der nächtlichen Lärmbelastung besondere Beachtung zu schenken sei, ist inakzeptabel. Erforderlich sind eine verpflichtende Prüfung und Umsetzung aller technisch und betrieblich möglichen Lärmreduktionen, die Optimierung von Flugverfahren und Anflugrouten, wirksame und überprüfbare Lärmgebühren sowie keine Privilegierung des Drehkreuzbetriebs in sensiblen Nachtstunden.

Wachstum trotz Dauerbelastung inakzeptabel

Trotz anhaltender Lärmbelastung wird weiterhin ein Wachstum auf bis zu 346’000 Bewegungen pro Jahr angestrebt. FAIR in AIR fordert eine verbindliche Obergrenze von 320’000 Flugbewegungen jährlich – im Einklang mit dem Zürcher Flughafengesetz und dem klar artikulierten Willen der betroffenen Bevölkerung.

Die Annahme, jede prognostizierte Nachfrage müsse zwingend bedient werden, ist politisch, nicht naturgegeben. Der Flugverkehr ist steuerbar. Ein Flughafen im Qualitätssegment mit hoher Wertschöpfung ist mit klaren Grenzen vereinbar. Ungebremstes Mengenwachstum verschärft hingegen Lärm- und Umweltprobleme.

Massstab für sämtliche Massnahmen muss ausschliesslich der Schutz der Bevölkerung sein – nicht die Maximierung von Slot-Kapazitäten.

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