Der gekröpfte Nordanflug (GNA) propagiert der Süden seit Jahren.
Dass Deutschland die Flugzeuge entlang der Grenze nicht akzeptieren würde, wird als voreiliges Einknicken der zuständigen Behörden abgetan.
Das Überfliegen der an der Grenze stehenden AKWs sei auch kein Problem. Mit GPS können diese umflogen werden. Endlos die Gründe um irgendjemand anderen den Fluglärm anzuhängen.
Fakt ist, dass der GNA nur nach Sichtflugregeln (VFR) geflogen werden dürfte. Aus diesem Grund ist er keine Option für die Verantwortlichen.
Im Faktencheck des Tagesanzeigers ist der GNA grafisch aufgearbeitet.
Einen Vorteil hätte der GNA: Die Kapazität des Flughafens würde eingeschränkt, was sich in weniger Fluglärm niederschlagen würde. Und wenn der GNA gegen den Willen Deutschlands geflogen würde, könnten noch weitere Einschränkungen seitens Deutschland ergriffen werden. So z. B. die Kontrolle des Luftraums über DE durch die DE-Luftüberwachung. Es würde eine paradiesische Ruhe in Kloten eintreten ..

Die Spezialisten für die „Fluglärmemissionsverteilung an andere“ versuchten mittels einer vor einigen Jahren erstellten Studie aufzuzeigen, dass ein Westanflug möglich sei.
Dass der Anflugwinkel für grosse Flugzeuge zu steil ist (Lägern); dass nahe der Piste Flughafengebäude stehen; dass bei einer Überrollung und wegen der Pistenkürze gegen Osten Hindernisse stehen (Autobahn, Wohnhäuser, etc.). Die Studie weist darauf hin, dass Hindernisabklärungen getätigt werden müssten. Für die Landung, wie für den Durchstart.
Kein Thema für die Auftraggeber: Sie fordern den Westanflug …
Sicherheit sieht anders aus. So z.B. der Südstart gerade aus (http://fluglaerm-ost.ch/index.php/88-news/365-suedstarts-sind-nicht-gefaehrlich), der aber von den Studien-Auftraggebern im entfernten Süden vehement bekämpft wird.
Im Faktencheck des Tagesanzeigers ist auch der Westanflug grafisch aufgearbeitet.
Die Presse ist, wenn überhaupt und zu recht, nur sehr marginal auf diesen „Fluglärm andern zuweisen Vorschlag“ eingegangen. Zudem besteht die angeführte Bevölkerung aus Menschen, die alle, egal auf welcher Seite des Flughafens sie wohnen, ein Recht auf eine angemessene Lärmruhezeit haben.
Hauptsache für den fernen Süden: Die andern haben die Flugemissionen.

Und schon wieder gibt es Meldungen zum abrupten wirtschaftlichen Sinkflug von Airlines.
Einmal mehr zeigt sich, dass der Entwurf zum SIL-Objektblatt 2 sich nur nach den realitätsfernen Wünschen der Fluglobby richtet.
Es kann nicht weiterhin toleriert werden, dass Doris Leuthard und ihr BAZL sich blind nach Studien richten, deren Verfasser immer falsch liegen. Dass die wirtschaftlichen Unwägbarkeiten in diesem Business einfach ignoriert werden!

Die BFO-Mitgliederversammlung am kommenden Mittwoch, 16. November 2016 nicht verpassen. <==

BFO: Ihre Faktenprüfer

Teile diesen Beitrag:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Email

Ähnliche Beiträge

News

Nachtruhe statt Dauerausnahmen: Zeit für konsequentes Handeln in Zürich!

Seit Jahren das gleiche Bild: Trotz klarer Vorschriften wird die Nachtruhe am Flughafen Zürich regelmässig missachtet. Der sogenannte „Verspätungsabbau“ wird systematisch als verlängerte Betriebszeit missbraucht – auf Kosten der Bevölkerung. Die Zürcher Stimmbevölkerung hat bei der kommenden Abstimmung den grössten Hebel in der Hand, um für den Schutz ihrer Gesundheit und Lebensqualität einzutreten. Ein Ja zur Nachtruhe-Initiative bedeutet nicht nur eine Lärmminderung, sondern auch ein klares Bekenntnis zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Luftfahrtpolitik.

Mehr lesen »