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NEIN zu den unnötigen und umweltschädlichen Pistenverlängerungen. Für den Schutz von Bevölkerung, Gesundheit und Umwelt.

Der jetzige, hochfrequentierte und exzellent angebundene Flughafen ist gross genug. Ein noch grösserer, überdimensionierter Flughafen ist unnötig und schadet Bevölkerung und Umwelt. Ein NEIN zu den geplanten Pistenverlängerungen ist dringend angezeigt.

Die Pistenverlängerungen schaffen mehr Flugverkehr, verschärfen die Belastung durch Lärm und Schadstoffe für den ganzen Kanton und die Schweiz und schwächen den Bevölkerungsschutz (s.Grafik, Ausdehnung der betroffenen Regionen um 61%). Mit einem Kapazitätsausbau ist zu rechnen: Die Flughafen Zürich AG und der Regierungsrat weigern sich, die immer wieder geforderte Garantie abzugeben, dass es nicht zu mehr Flugverkehr kommt.

Das ist problematisch: Die Schadstoff- und Umweltbelastung betrifft die gesamte Bevölkerung. Mit den Pistenverlängerungen leiden zudem sämtliche Himmelsrichtungen und immer mehr Betroffene unter mehr Lärm (s.Grafik, Lärm- und Schadstoffbelastung). Bereits jetzt ist die Kapazität so hoch, dass gemäss dem Flughafenbericht 2022 die Nachtruhe mit 655 Flüge während der Nachtsperrzeit und 16’453 Flügen während der von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung als Nachtstunden definierten Zeitspanne fast durchgehend verletzt wird, mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen (s.Grafik, Nachtstunden, Mortalität).

Ein Pistenausbau ist nicht nur schädlich, sondern auch unnötig. In der Schweiz starten und landen ausschliesslich Flugzeuge, wenn die höchsten Sicherheitsstandards gewährleistet sind. Dies ist für alle Flugzeugtypen und bei allen Wetterverhältnissen möglich. Die bestehende hohe Kapazität des Flughafen Zürich sichert zudem die wirtschaftlichen Interessen der Region unter gleichzeitigem Schutz der Bevölkerung. Mit einem Nein zum Ausbau bleiben Flughafen und Arbeitsplatzvolumen gleich gross, wie sie heute sind.

Der Flughafen darf nicht aus Eigeninteressen auf Kosten der Bevölkerung ins Unermessliche wachsen, besonders nicht in einem dichtbesiedelten Gebiet wie dem Kanton Zürich.