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Pistenausbau: Auslieferungsstopp für fehlerhafte Abstimmungszeitung gefordert

Vergangenen Monat kam ans Licht: Die Zürcher Regierung, ihres Zeichens Befürworterin eines Flughafenausbaus, hatte Argumente der Gegner in der Abstimmungszeitung gelöscht – und die Abstimmungsunterlagen ohne Meldung in Druck gegeben. Um die Auslieferung der fehlerhaften Abstimmungsunterlagen zu stoppen, reichte das Referendumskomitee nun ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ein, wie heute bekannt wurde. Die Forderungen: Die Entfernung der fehlerhaften Abstimmungszeitung von der Internetseite und den Stopp der Anlieferung an die Gemeinden beziehungsweise der Auslieferung an die Bevölkerung.

Wer ein Volksreferendum zustande bringt, kann die eigenen Argumente als Gegenpol zur Vorlage mittels Stellungnahme in die offiziellen Abstimmungsunterlagen einbringen. Dies soll im demokratischen Prozess gewährleisten, dass die Stimmberechtigten sich bei Vorlagen, die eine entsprechende Anzahl an Gegnern finden, über Pro- und Contra-Argumente informieren können.

Befürworter löschten Argumente der Gegner

Im Kanton Zürich scheint das aktuell nur bedingt der Fall: Die Kantonsregierung, ihres Zeichens Befürworterin des Flughafenausbaus, hatte die Gegenargumente geändert und teilweise schlicht gelöscht. Inhalt der gelöschten Argumente: die Zahlen des Flughafen zu den Flügen während der Nachtsperrzeit, zur Lärmbelastung und zur angestrebten Kapazität, die Empfehlungen des Bundes zu den Nachtruhezeiten oder die Studienresultate der Empa zu den Folgen von übermässigem Lärm.

Wegen der unrechtmässigen Änderung und Kürzung und des unrechtmässigen Vorgehens der Regierung hatte das Komitee Stimmrechtsbeschwerde eingelegt. Sie forderte den Neudruck der Abstimmungsunterlagen oder, wenn nötig, die Verschiebung der Abstimmung vom 3.März auf den 9. Juni. Doch dann folgte der nächste Schlag: Die Regierung hatte die Abstimmungsunterlagen bereits aufgeschalten und in Druck gegeben.

Vorsorgliche Massnahmen zum Auslieferungsstopp an Regierungsrat

Das Volksreferendumskomitee reichte deshalb nun Gesuch um den Erlass vorsorglicher Massnahmen ein, um die Zustellung der fehlerhaften Abstimmungsunterlagen zu verhindern, wie heute bekannt wurde. Das Gesuch wurde direkt dem Regierungsrat zugestellt. Die beiden Forderungen: Die Entfernung der fehlerhaften Abstimmungszeitung von der Internetseite und den Stopp der Anlieferung an die Gemeinden beziehungsweise der Auslieferung an die Bevölkerung. 

«Das schulden wir den Tausenden Menschen des Volksreferendums» 

«Es handelt sich hier um die Streichung der Argumente eines Volksreferendums», sagt Komiteemitglied und Kantonsrat Urs Dietschi. «Wir schulden nicht nur den Tausenden von Menschen, die mit ihrer Unterschrift das Volksreferendum ermöglicht haben, ihre demokratischen Rechte, sondern auch der gesamten Stimmbevölkerung, dass sie nicht einseitig und damit parteiisch informiert werden. Ein Neudruck der Abstimmungsunterlagen mit den vollständigen Inhalten ist für die Sicherstellung unserer demokratischen Prozesse zwingend. Alles andere wäre ein Skandal.»